Arbeitsmedizin
Hier sehen Sie eine Übersicht unserer Leistungen auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin.
Grundlage für eine arbeitsmedizinische Betreuung bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) sowie die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V2) der einzelnen Berufsgenossenschaften.
Hieraus ergeben sich für Ihre Firma die gesetzlich festgelegten Einsatzzeiten (sog. Grundbetreuung)
Die moderne Arbeitsmedizin umfasst jedoch mehr als nur die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten - sie ist ein umfassendes Betreuungskonzept Ihrer Firma, die mittels Erfassung der psychischen und physischen Belastung am Arbeitsplatz auf die Förderung und Gesundheitserhaltung Ihrer Mitarbeiter ausgerichtet ist. Unsere Praxis bietet Ihnen eine langfristig ausgelegte, fachlich aktuelle fachärztliche Betreuung Ihres Unternehmens.
Vertrauen kann man sich nicht kaufen, man muss es sich hart erarbeiten. Dies erreicht nur ein beständiger, von der Belegschaft anerkannter Betriebsarzt, der dauerhaft das Unternehmen berät.
Gemeinsam mit Ihnen machen wir Ihr Unternehmen leistungsstark und attraktiv für neue fachlich hochqualifizierte Mitarbeiter.
Arbeitsmedizin
Grundlage für eine arbeitsmedizinische Betreuung bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) sowie die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V2) der einzelnen Berufsgenossenschaften
Analyse
Aufdecken von Gefahrensituation und strukturierte Analyse von Unfällen, Begehungsergebnissen, sowie von psychischer Belastung am Arbeitsplatz.
Begehungen
Regelmäßige Begehungen der Firmenbereiche, umfangreiche Beratung zum Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung am Arbeitsplatz, sowie Beratung zur Ergonomie am Arbeitsplatz.
Beratung
Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen, wie z.B. Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und Beratung zu betriebsspezifischen Präventionsmaßnahmen.
Vorsorgeuntersuchungen
Arbeitsmedizinische Untersuchung und Beurteilung der Arbeitnehmer, Untersuchungen von Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen, statistische Auswertung der Untersuchungen.
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LKW-Führerscheinverlängerungen
Seit 2013 besitzen alle Führerscheine eine begrenzte Gültigkeit. Alle Führerscheininhaber müssen ihren Führerschein zukünftig verlängern lassen. Lkw-Fahrer müssen ihren Führerschein grundsätzlich verlängern lassen.
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Betriebsspezifische Betreuung
Die betriebsspezifische Betreuung baut auf der Grundbetreuung auf und ergänzt sie auf der Basis der betrieblichen Gefährdungssituation und sonstigen Gegebenheiten, um die individuellen Betreuungserfordernisse des einzelnen Betriebs. Damit wird der individuellen betrieblichen Situation Rechnung getragen.
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Grundbetreuung
Die Grundbetreuung umfasst Basisaufgaben, die unabhängig von betriebsspezifischen Gegebenheiten anfallen und in der Vorschrift aufgeführt sind. Die Einsatzzeiten pro Beschäftigtem und Jahr sind in der Vorschrift vorgegeben.
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