Betriebsspezifische Betreuung
Neben der Grundbetreuung ist die betriebsspezifische Betreuung fester Bestandteil der Gesamtbetreuung. Die betriebsspezifische Betreuung trägt den individuellen Erfordernissen des jeweiligen Betriebes Rechnung. Sie geht von spezifischen betrieblichen Gefährdungen, Situationen und Anlässen aus.
Die von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt hier zu erbringenden Leistungen setzen auf den Basisleistungen der Grundbetreuung auf und ergänzen sie zum Teil dauerhaft, zum Teil temporär.
Der Betreuungsumfang orientiert sich durchgängig nach den aktuell vorliegenden betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen. Anstelle von pauschal vorgegebenen Einsatzzeiten bestimmen Sie den Betreuungsumfang bedarfsorientiert.
Die betriebsspezifische Betreuung setzt sich deshalb in jedem Betrieb anders zusammen. Bedarf und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung muss der Unternehmer auf Grundlage der betrieblichen Gegebenheiten festlegen. Diese Festlegung ist in regelmäßigen Abständen, in der Regel jährlich, zu überprüfen.